Der kleine Unternehmer und die große DSGVO

Der kleine Unternehmer und die große DSGVO

Der kleine Unternehmer und die große DSGVO

Will der Unternehmer eine eigene Website um seine Dienstleistungen oder Produkte vorzustellen, muss er sich „lediglich“ mit den Cookie-Richtlinien herumschlagen. Kommt dann noch ein Kontaktformular, eine Kommentarfunktion oder sogar ein Online-Shop dazu, stößt der Unternehmer unweigerlich auf die DSGVO (Datenschutz-Grndverordnung). Sie regelt europaweit, welche Daten wo gespeichert werden dürfen und welche Daten an Drittanbieter für welche Zwecke weitergegeben werden dürfen und welche nicht.

Das Szenario:

Stellen wir uns einen kleinen Schneider vor, der seine Werke / Produkte einer größeren Zielgruppe anbieten möchte. Natürlich kann man heutzutage für alles einen Dienstleister engagieren. Einen für den Datenschutz, einen für den Aufbau des Online-Shops und natürlich noch einen Anwalt, der sich um das Rechtliche wie AGB und Co. kümmert. Tja, das kostet eine gute Stange Geld. Geld, das der Schneider nicht hat. Also kümmert er sich alleine um alles.
Er recherchiert im Netz nach Cookie-Consent Tools, Online-Shop Software und einem geeigneten Web-Hoster. Und natürlich muss alles DSGVO konform sein.

Es gibt für „fast“ alles ein Helferlein

Ein Impressum und eine Widerrufsbelehrung sind schnell mit entsprechenden Generatoren im Web erstellt. Auch für die Datenschutzerklärung gibt’s einen solchen Generator – Gott sei Dank.
Und schon im ersten Drittel fangen die Schwierigkeiten an. Das Tool will ja Sachen wissen… Was nutzt er als Analysetools, welche Cookies setzt er ein und hat er mindestens einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen?

In dieser Rolle stecke ich gerade. Je intensiver ich mich mit der DSGVO befasse, umso mehr komme ich zum Schluss, dass die DSGVO nicht für den kleinen Unternehmer mit Zero-Budget verabschiedet wurde.
Es ist zu schaffen, aber es kostet so viel Zeit sich in alles reinzufinden. Wertvolle Zeit, die man eigentlich in wichtigere Aufgaben investieren könnte.
Ich habe mir aus Budgetgründen vorgenommen meinen Webauftritt, den Online-Shop und Social Media selbst in die Hand zu nehmen. Und das neben der Korrespondenz mit Lieferanten und Herstellern. Der Online-Shop soll schließlich auch mit Produkten gefüllt werden um Umsatz zu generieren.

Fazit: Natürlich hat die DSGVO eine Daseinsberechtigung. Nutzderdaten sollen nicht einfach beliebig und ohne das Wissen des Besitzers weitergegeben oder weiterverarbeitet werden.
Aber so wirklich anbieterfreundlich ist sie für den Normalo nicht. Es gab sicherlich Phasen während meinen Reisen durch den Paragraphen-Dschungel, die mich beinahe hätten aufgeben lassen.
Irgendwann hat sich ein Gefühl von „Ich mache das nach bestem Wissen“ und „Am Ende schützt Unwissenheit vor Strafe nicht“ in meinem Kopf festgesetzt. Und trotzdem mache ich weiter!

Was mir die Arbeit erleichtert hat:

Impressum-Generatorvon eRecht24
Datenschutzerklärung-Generatorvon eRecht24
Widerrufsbelehrung von Datenschutz-Generator.de

Aber eine 100%ige rechtssicherheit gibts auch da nicht. Wenn Du die willst, musst Du dafür bezahlen.

DISCLAIMER:

Dieser Beitrag dient nicht als Rechtsberatung! Ich habe den Beitrag aufgrund meiner eigenen Erfahrung verfasst.
Der Artikel ist absichtlich in der männlichen Form geschrieben, da besagter Unternehmer ich bin und ich bin ein Mann.

Bildquelle: AI Generator: neuroflash (ich musste es einfach mal ausprobieren)

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